Bebauungskonzept, Bebauungsplan Nr. 2,
Horstweg-Süd, Teilbereich Nuthewinkel, Potsdam


Wesentliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“ Teilbereich „Nuthewinkel“, Potsdam ist die Herstellung einer städtebaulich geordneten Entwicklung über die planungsrechtliche Sicherung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines eingeschränkten Gewerbegebietes auf dem brachgefallenen Gelände der Gärtnerei im Übergangsbereich zwischen dem Landschaftsraum der Nuthe-Niederung und dem Behörden- und Dienstleistungszentrum an der Heinrich-Mann-Allee.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Da die zu erwartende versiegelte Grundfläche der geplanten baulichen Anlagen eine Fläche umfasst, die zunächst größer als 20.000 m2 war, wurde eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter.